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Dämmung der Kellerdecke und des Fußbodens

Durch ungedämmte Zwischendecken und Böden geht Wärme in Richtung kalter Räume und Flächen verloren. Hier sollte deshalb unbedingt nachgerüstet werden. Das Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 gibt unter anderem den Mindeststandard für eine Dämmung der Kellerdecke vor, der mit dem Wärmedurchgangskoeffizienten, U-Wert ausgedrückt wird. Decken und Wände müssen bei einer Sanierung einen U-Wert von höchstens 0,30 W/m²K erreichen.

Für die Dämmung der Kellerdecke gibt es zwei Varianten: Die Dämmung raumseitig von oben auf dem Rohboden oder von unten an der Kellerdecke.

Beim Neubau wird die Dämmung mit ca. 10-12 cm Dämmschichtstärke direkt auf den Rohboden verlegt. Darauf wird der Estrich vergossen, so dass mit dem Bodenbelag eine Gesamtstärke von ca. 16 bis 20 cm entsteht.

Bei der Altbausanierung  fehlt oft der Platz zur Dämmung von oben. Hier bietet sich die Kellerdecke als Dämmebene an. Dabei werden Dämmstoffplatten mit ähnlichen Dämmstarken von unten an die Kellerdecke geklebt, verdübelt und verputzt. Der finanzielle Aufwand hält sich bei dieser Variante in Grenzen.

Wird der Bodenbelag erneuert, kann mit sehr dünnen, aber hocheffizienten Dämmstoffen mit sehr guter Dämmwirkung auch von oben gedämmt werden. Hier können neuere Dämmstoffe wie etwa eine Vakuumdämmung eingesetzt werden. Die Vakuumdämmung funktioniert nach dem Warmhalteprinzip von Thermoskannen. Platten aus mikroporösen Werkstoffen werden unter Vakuum in eine gas- und wasserdampfdichte Folie eingeschweißt. Die Pakete aus Folie und Stützkern isolieren durch die äußerst geringe Wärmeleitfähigkeit des Vakuums sehr gut – bis zu zehnmal besser als andere Dämmsysteme. Aufgrund der guten Dämmeigenschaften sind geringe Dämmstärken möglich. Allerdings ist diese Lösung auch mit klarem Abstand die teuerste Variante.

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