ESF Plus-Fachkursförderung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Programm zur Fachkursförderung
die überbetriebliche berufliche Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie erhalten als Teilnehmer:in einen Zuschuss auf die Kursgebühr in Höhe von:
30 % Teilnehmende, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
50 % Teilnehmende, die das 55. Lebensjahr vollendet haben
50 % Teilnehmende, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich
anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben
Wer kann von der Förderung profitieren?
Es werden folgende Kursteilnehmende gefördert:
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Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der
Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss -
Unternehmer:innen, Freiberufler:innen sowie Existenzgründer:innen in
Baden-Württemberg -
Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
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Wiedereinsteiger:innen, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
Für wen gilt das ESF Plus Programm nicht?
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
ESF Plus Antrag stellen: Was benötigen wir von Ihnen?
1. Fragebogen Teilnehmende ESF
2. Zielgruppenabfrage ESF-Fachkursförderung
Zur Antragstellung bringen Sie bitte beide Fragebögen vollständig online ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben zum Veranstaltungsbeginn mit. Hier erhalten Sie Informationen zur Datenerhebung.
Hinweise:
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Die Mehrwertsteuer wird nicht bezuschusst
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Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss
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Die Kursgebühren, die vom ESF Zuschuss nicht gedeckt werden, werden von Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen bezahlt. In der Rechnung wird der ESF Zuschuss von uns direkt abgezogen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Lisa Glinski
07141 - 68893020
lisa.glinski@lea-lb.de
Ausführliche Informationen
zu ESF Plus finden Sie unter www.esf-bw.de