ESF Plus-Fachkursförderung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Programm zur Fachkursförderung
die überbetriebliche berufliche Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie erhalten als Teilnehmer:in einen Zuschuss auf die Kursgebühr in Höhe von:
30 % Teilnehmende, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
70 % Teilnehmende, die das 55. Lebensjahr vollendet haben
70 % Teilnehmende, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich
anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben
Wer kann von der Förderung profitieren?
Es werden folgende Kursteilnehmende gefördert:
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Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der
Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss -
Unternehmer:innen, Freiberufler:innen sowie Existenzgründer:innen in
Baden-Württemberg -
Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
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Wiedereinsteiger:innen, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
Für wen gilt das ESF Plus Programm nicht?
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen sowie Städte und Gemeinden. (Hinweis: Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig.) Ebenso nicht förderfähig sind Beschäftigte von Transfergesellschaften.
ESF Plus Antrag stellen: Was benötigen wir von Ihnen?
Damit wir die Förderung gewähren können, benötigen wir bereits vor Veranstaltungsbeginn diese vollständig digital ausgefüllt und elektronisch oder handschriftlich unterschriebenen Dokumente von Ihnen: Zielgruppenabfrage und Fragebogen bitte an die oben rechts genannte Ansprechpartnerin vor Veranstaltungsbeginn senden.
Wichtig: In der Zielgruppenabfrage muss als Text erscheinen, dass Sie förderfähig sind. Falls Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, aber in der Zielgruppenabfrage der Text erscheint, dass Sie nicht förderfähig sind, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
1. Zielgruppenabfrage ESF-Fachkursförderung
2. Fragebogen Teilnehmende ESF
Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur Datenerhebung.
Hinweise:
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Die Mehrwertsteuer wird nicht bezuschusst
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Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss
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Die Kursgebühren, die vom ESF Zuschuss nicht gedeckt werden, werden von Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen bezahlt. In der Rechnung wird der ESF Zuschuss von uns direkt abgezogen.
Ihre Ansprechpartnerin
Lisa Glinski
07141 - 68893020
lisa.glinski@lea-lb.de
Ausführliche Informationen
zu ESF Plus finden Sie unter www.esf-bw.de