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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2024

Die aktuellen Fördersätze im Überblick.


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt Bürger:innen dabei, die Gebäudehülle energetisch zu sanieren und mit erneuerbaren Energien zu heizen. So können die steigenden Kosten für fossile Brennstoffe umgangen und die gesetzlichen Bestimmungen zum Klimaschutz eingehalten werden (GEG).


Die Antragstellung für Einfamilienhäuser startete am 27. Februar bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Andere Antragstellergruppen werden im Laufe des Jahres nach und nach freigeschaltet. Doch keine:r muss mit dem Heizungstausch warten - eine Antragstellung nach Maßnahmenstart ist vorerst (bis August 2024) förderunschädlich möglich.




Wir klären über die GEG-Novelle und die neue Förderlandschaft in Informationsvideos auf.


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BAFAs und im Blog des Öko-Instituts.


Stand 03/2024


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