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Kleiner besser wohnen?

Die Kinder sind ausgezogen, die eigene Wohnung ist nun zu groß, die Instandhaltung macht zu viel Arbeit und das Haus ist nicht barrierefrei? Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt Möglichkeiten auf, wie man mit einem zu groß gewordenen Haus umgehen kann.


#1: Umbau Meist werden Häuser in der Familienphase gebaut oder gekauft. Nach dem Auszug der Kinder kann die Wohnfläche zu groß werden. Dann sollte man sich überlegen, die vorhandene Wohnfläche individuell anzupassen, um so ein bedarfsgerechtes Wohnen bis ins hohe Alter zu ermöglichen. Beispielsweise kann durch den Ausbau des Speichers oder die Teilung des bestehenden Hauses in zwei abgeschlossene Wohnungen neuer Wohnraum für Angehörige oder Pflegekräfte geschaffen werden.


#2: Vermieten Gerade Einliegerwohnungen oder auch leerstehende Räume können vermietet werden. Für die Eigentümer:innen hat die Vermietung den Vorteil, dass sie zusätzliche Einnahmen erzielen können und weniger Fixkosten haben. Das gilt für Mieteinnahmen, eine Beteiligung an den Kosten für die Bewirtschaftung und Pflege des Gebäudes, Umlage von Gebühren wie Grundsteuer, Müllabfuhr sowie die Straßenreinigung.


#3: Gemeinschaftliches Wohnen Größere Einfamilienhäuser eignen sich auch für gemeinschaftliches Wohnen in Senioren-WGs oder als generationenübergreifendes Wohnen – oder lassen sich hierfür umbauen. Für einen Umbau des Eigenheims besteht derzeit eine Bundesförderung im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ (KfW 455), mit der u.a. die Förderung einer „Wohnflächenteilung durch Grundrissänderung in einem bestehenden Wohngebäude, sofern dadurch eine neue Wohneinheit entsteht“ möglich ist. Unter den förderfähigen Maßnahmen sind „Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen“ explizit benannt.


Fragen zu Fördermitteln und zum gemeinschaftlichen Wohnen beantwortet die LEA in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Terminvereinbarung zur kostenfreien Telefonberatung unter 07141 - 688 930.


Dieser Beitrag wurde in der KW 38 2023 in den Amtsblättern unserer Mitgliedskommunen veröffentlicht.

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