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Ihr nächster Heizungstausch - was alles möglich ist

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert über den Heizungstausch in einer Online-Veranstaltung.

 

Anfang September wurde die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag beschlossen. Die Umstellung auf klimafreundliches Heizen wurde damit eingeleitet.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für bestehende Gebäude gelten im Falle eines anstehenden Heizungstausches großzügige Übergangsfristen. In allen Kommunen im Landkreis Ludwigsburg darf bis Juni 2028 eine fossile Heizung eingebaut werden, unabhängig davon ob eine Wärmeplanung vorliegt.

Für diese neuen fossilen Heizungen besteht allerdings die Pflicht, ab 2029 sukzessive einen steigenden Anteil Biomethan oder Wasserstoff zu nutzen. Zusammen mit dem CO2 Preis besteht daher bei den neuen fossilen Heizungen ein erhebliches Kostenrisiko. Weiterhin gilt in Baden-Württemberg, unabhängig von der Gesetzgebung des Bundes, weiter das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG BW) mit der Pflicht, beim Heizungstausch direkt 15 % Erneuerbare Energien einzusetzen oder Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.

Für erneuerbare Heizungen soll es hingegen umfangreiche Förderungen und Unterstützung in Form von leicht zugänglichen Finanzierungsmöglichkeiten geben. Hierzu wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum Jahresstart 2024 angepasst.

 

Veranstaltungshinweis

Alle Details zu gesetzlichen Regelungen, zur Förderung beim Heizungstausch sowie zur kommunalen Wärmeplanung erfahren Sie am Dienstag, den 28.11. von 19 bis 21.30 Uhr in einem Online-Vortrag der LEA. Die Anmeldung ist unter www.lea-lb.de zu finden.


Dieser Beitrag wurde in der KW 45 2023 in den Amtsblättern unserer Mitgliedskommunen veröffentlicht.

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