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Kellerdecke: Eine Dämmung lohnt sich fast immer!

Die Dämmung der Kellerdecke ist eine äußerst wirtschaftliche Energiesparmaßnahme, erklärt Anselm Laube, Geschäftsführer der Energieagentur im Kreis Ludwigsburg, und verweist auf die leichte Realisierbarkeit mit Materialien aus dem Fachhandel oder Baumarkt.


Tipps für eine schnelle Umsetzung:


Für Selbermacher bieten sich fertige Kellerdecken-Dämmplatten an. Sie werden von unten an die Decke geklebt oder gedübelt. Verlaufen Rohre an der Kellerdecke, werden mehrere Dämmplatten verwendet und schichtweise aufgebracht, so dass die Rohre in die Dämmung eingearbeitet werden können. Das funktioniert allerdings nur, wenn die Kellerräume hoch genug sind und keine Fenster oder Türen dicht unterhalb der Decke anschließen. Unebene Kellerdecken benötigen eine Unterkonstruktion, auf der das Material angebracht wird. Dabei sollten Fugen und Anschlüsse luftdicht verschlossen werden, damit sich die Dämmwirkung nicht verringert. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) darf der Wärmeverlust der gedämmten Kellerdecke einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dafür reichen in der Regel Dämmplatten mit einer Dicke von 10 bis 12 Zentimetern, abhängig von der Dämmwirkung des Materials. Wird noch besser gedämmt oder die Dämmung von einem Fachbetrieb durchgeführt, können staatliche Zuschüsse beantragt werden. Die Dämmung der Kellerdecke ist auch eine Maßnahme, mit der die Vorgaben des Erneuerbare Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg erfüllt werden können. Mit einem guten Dämmstoff lassen sich die geforderten Werte meist mit einer Dicke von 14 cm erreichen.

Attraktiv ist auch die Förderung: Zur Auswahl stehen ein Zuschuss und ein Förderkredit, alternativ ist ein Steuerbonus möglich. Bei Eigenleistung sind die Materialkosten förderfähig, aber aufgepasst: eben nur die Materialkosten. Dazu muss ein Energie-Effizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die angefallenen Materialkosten formlos gegenüber dem Bauherrn bestätigen.

Wer für die Dämmung der Kellerdecke eine Förderung der KfW in Anspruch nehmen möchte, muss statt des in der Energieeinsparverordnung geforderten U-Wertes von 0,30 W/m²K allerdings einen U-Wert von 0,25 W/m²K erreichen. Wichtig ist außerdem, dass der Antrag auf KfW-Förderung vor Beginn der Kellerdeckendämmung eingereicht werden muss und die Einbindung eines Experten aus der Liste der Energie-Effizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes Pflicht ist.

Wer die Förderung der KfW nicht möchte oder die Antragstellung im Vorfeld der Sanierung vergessen hat, kann die Kosten für die Kellerdeckendämmung von der Steuer absetzen. Erstmals ist das in dem Jahr möglich, in dem die Dämmung fertiggestellt wurde. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Ein Energieberater/Sachverständiger ist hierfür nicht verpflichtend, die technischen Mindestanforderungen sind identisch wie bei der KfW-Förderung. Die fachgerechte Umsetzung muss der Fachbetrieb bescheinigen.

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. berät zu allen Fragen rund um die Energiewende, z.B. zu energetischer Sanierung, Heizungs- und Fenstertausch, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, Wärmedämmung, Solarenergie und finanzielle Förderungen. Termine zur kostenlosen Energieerstberatung oder Energie-Checks vor Ort können direkt mit der LEA unter 07141 / 688 93-0 vereinbart werden.

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