Heizkostenabrechnung: Vermietende erstmals an CO2-Kosten beteiligt
Für den Abrechnungszeitraum 2023 gilt zum ersten Mal das neue Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, was sich geändert hat.
Wer mit Öl und Gas heizt, bezahlt seit 2021 einen CO2-Preis. Durch ihn sollen die realen Kosten des Kohlendioxidaustoßes abgebildet und finanzielle Anreize für klimaschonendes Verhalten geschaffen werden. Da Mietende zwar Einfluss auf ihr eigenes Heizverhalten haben, aber nicht auf die Art der Energieerzeugung und energetische Qualität des Gebäudes, werden die CO2-Kosten mit den aktuellen Heizkostenabrechnungen erstmals auf beide Parteien aufgeteilt. Dadurch sollen Vermietende zur energetischen Sanierung ihres Gebäudes motiviert werden. Die Aufteilung basiert auf einem Stufenmodell. Bei Gebäuden mit niedrigem energetischen Sanierungsstand, müssen Vermietende bis zu 95 % der CO2-Kosten tragen. Bei einem sehr energieeffizienten Gebäuden, tragen die Mietenden den CO2-Preis.
Vermietende müssen die anteiligen CO2-Kosten berechnen und in der Heizkostenabrechnung ausweisen. Die Brennstoffemissionen in Kilogramm Kohlendioxid werden der Rechnung des Brennstofflieferanten entnommen. Der eigene Anteil wird von den Heizkosten der Mietenden abgezogen. Heizkostenabrechnungen sollten daher gründlich überprüft werden. Miethäuser, die mit Fernwärme beheizt werden, beteiligen sich in gleichem Maße an den CO2-Kosten, die in der Fernwärmerechnung ausgewiesen sind. Mietende die Brennstoffe für Heizung und Warmwasser selbst beziehen, können den Vermieteranteil an den CO2-Kosten berechnen und sich erstatten lassen. Hierfür gibt es zahlreiche Online-Rechenhilfen, beispielsweise beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Hausbesitzende, die ihr Gebäude energetisch sanieren möchten, können sich in einer telefonischen Erstberatung kostenfrei bei der LEA Informationen einholen. Terminvereinbarung erfolgen unter 07141/688 93-0.