Förderungen für Strategische Maßnahmen

Die Umsetzung der Energiewende und des klimaschutzes wird vom Land Baden-Württemberg durch „Klimaschutz-Plus für Kommunen: Teil 2 – Strategische Maßnahmen“ gefördert.

Kosten und Energie sparen im kommunalen Gebäudebestand
Ein energieeffizienter kommunaler Gebäudebestand trägt wesentlich dazu bei die kommunalen Pflichtaufgaben mit verminderten Ausgaben erfüllen zu können. Energie ist oft ein wesentlicher Treiber der Inflation, sodass hohe Verbräuche den Finanzhaushalt unnötig belasten. Das Heben der Einsparpotenziale im kommunalen Gebäudebestand und die Umstellung auf zukunftstaugliche Wärme- und Energieversorgung bringt Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität. Das Förderprogramm „KlimaschutzPlus für Kommunen: Teil 2 – Strategische Maßnahmen“ setzt genau hier an. Neben konkreter Maßnahmen werden auch Diensleistungen und Sachausgaben im Bereich Kommunikation gefördert.
Die Frist für die Antragstellung endet am 31.12.2026. Bis dahin müssen alle Anträge eingereicht sein. [Stand: 08.05.2026]

Förderfähige Maßnahmen im Überblick
Die LEA unterstützt Kommunen bei der Antragstellung und Durchführung zahlreicher Fördervorhaben im Rahmen von „Klimaschutz Plus für Kommunen: Teil 2 – Strategische Maßnahmen“, darunter:
[Stand: 08.05.2026]
Kontakt und Ansprechperson
Bei Interesse oder Fragen zu den Fördermöglichkeiten für „Klimaschutz Plus Teil 2 – Strategische Maßnahmen“, können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
