Förderungen

Für einen raschen Umstieg auf erneuerbare Energien, wird die kommunale Wärmeplanung staatlich gefördert.

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Wärmeplanung zahlt sich aus

Die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplung ist mittlerweile für alle Kommunen bis spätestens Mitte 2028 verpflichtend. Dafür stellt der Bund den Ländern von 2024 bis 2028 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, die Auszahlung dieser Mittel in Form einer Konnexitätszahlung in der Novelle des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) zu regeln. Das Inkraftreten dieser Novellierung des KlimaG wird im Frühjahr 2025 erwartet.

 

<p>Fördermittel für die kommunale Wärmeplanung</p> / Bild
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Fördermittel für die kommunale Wärmeplanung

In den nachfolgenden Datenbanken werden passgenaue Förderprogramme für den Ausbau Erneuerbarer Energien und viele weitere Anliegen aufgelistet. Da sich die Verfügbarkeit von Fördermitteln stetig ändert, bitten wir Sie, für eine individuelle Auskunft auf unser Team im Kommunalen Klimaschutz zuzugehen. Hierfür können Sie uns jederzeit kontaktieren.

 

Kontakt und Ansprechperson

Bei Interesse oder Fragen zu Fördermöglichkeiten im Bereich Kommunale Wärmeplanung, können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

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Team - Team - Steffen Petruch
Steffen Petruch
Wärmewende & Kommunaler Klimaschutz
B.Eng. Vertriebsingieurwesen & M.A. Public Management & Policy
steffen.petruch@lea-lb.de+49 [0] 7141 / 68893 - 023