Zumeldung zur GEG-Novelle und den Folgen für den Landkreis Ludwigsburg

Am 24. Februar 2026 hat sich die Bundesregierung auf die Eckpunkte eines neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verständigt. Die LEA kommentierte dies in einer Pressezumeldung am 25. Februar 2026 wie folgt:
Mit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes betont die Bundesregierung die auch bisher im Gesetz klar formulierte Eigenständigkeit des Handelns der Hausbesitzenden – bei Beibehaltung der bisherigen Klimaziele. Das bedeutet, dass für fossile Heizungssysteme künftig ein stetig steigender biogener Anteil „Bio-Treppe“ vorgeschrieben ist. Darin liegt ein großes Kostenrisiko für alle Gebäude, in denen ab heute noch fossile Wärmeerzeuger wie Heizöl und Erdgas eingebaut werden. Biogene Gase oder Öle sind nur sehr begrenzt verfügbar und stehen in starker Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Erzeugung lebensnotwendiger Nahrungsmittel.
„Die Einigung der Koalition in Berlin geht an der Lebensrealität im Landkreis Ludwigsburg vollständig vorbei“ erklärt Esther Fischer, Geschäftsführerin der LEA. „Hausbesitzende kaufen schon heute Wärmepumpen, die Kommunen im Landkreis sind mit voller Kraft an der Umsetzung der Wärmeplanung. Technologieklarheit statt Technologieoffenheit hat sich durch die Abstimmung mit den Füßen längst ergeben, und das, obwohl die 65 Prozent-Regel in den meisten Kommunen für den Bestand noch gar nicht greift“, so Fischer weiter.
Den Erhalt der Förderung für den Heizungstausch bis zum Jahr 2029 sieht die Energieagentur als gutes Zeichen. „Mit den planbaren Zuschüssen aus Berlin für erneuerbare Heizungssysteme wie Wärmepumpen bleibt die Wärmewende vor Ort in den nächsten Jahren umsetzbar“, so Esther Fischer. „Beim Heizungstausch und energetischen Sanierungsmaßnahmen setzen die Menschen im Landkreis die Wärmewende bereits heute um und sorgen damit für Versorgungssicherheit, regionale Wertschöpfung und langfristig bezahlbare Preise“, so die Geschäftsführerin.