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Zwei Welten bitte!

Der diesjährige Earth Overshoot Day (Erdüberlastungstag) war am 28. Juli - früher als jemals zuvor. Von nun an nutzt die Menschheit mehr, als die Natur für ein Jahr zur Verfügung stellt.


Der Earth Overshoot Day ist vor allem eines: ein Tag zum Wachrütteln. Seit den frühen 1970er-Jahren ist der jährliche Verbrauch an natürlichen Ressourcen größer als die Regenerationsfähigkeit der Natur. Dieses Jahr bräuchte es 1,75 Welten um den Lebens- und Wirtschaftsstil der Menschheit auszugleichen. Da nur eine Welt zur Verfügung steht, geht die biologische Vielfalt drastisch zurück und der Klimawandel gefährdet eingespielte Ökosysteme und damit die Ernährungs- und Existenzgrundlage der Menschen weltweit. Heute leben bereits mehr als 3 Milliarden Menschen in Ländern, die weniger Nahrungsmittel produzieren als sie zur Ernährung der Bevölkerung benötigen. Dabei ist der weltweite Earth Overshoot Day fast drei Monate später als der deutsche. Bereits seit dem 4. Mai leben die Deutschen auf Pump bei der Natur und bräuchten damit 3,1-mal die Fläche von Deutschland.


Mit den Berechnungen des Global Footprint Networks lässt sich auch sagen, welche Maßnahmen gegen die immer frühere Erdüberlastung wirken würden. Beispielsweise würde eine Halbierung der weltweiten Lebensmittelverschwendung den Earth Overshoot Day um 13 Tage verzögern. Die städtische Fahrradinfrastruktur überall auf das Niveau der Niederlande anzuheben, könnte neun Tage rausholen. Auch die konsequente Nutzung von dezentralen Solaranlagen, vor allem auf allen geeigneten Hausdächern, würde fünf Tage mehr verschaffen.

Damit bis 2050 der Ressourcenverbrauch wieder im Einklang mit der Regenerationsfähigkeit der Natur ist, sollte der Erdüberlastungstag jährlich sechs Tage später nach hinten verschoben werden.


Dieses Ziel verfolgt auch die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. Sie unterstützt als langjährige Beraterin im Landkreis bei Fragen rund um Energie und Klimaschutz. Für weitere Informationen: www.lea-lb.de.


Dieser Beitrag wurde in der KW 31 2022 in den Amtsblättern unserer Mitgliedskommunen veröffentlicht.

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