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Schlaflos durch die Sommerhitze

Hilfreiche Tipps von der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V.


Zwar wird der Sommer jedes Jahr sehnlichst erwartet, doch die Klimakrise führt auch zu immer länger anhaltenden Hitzeperioden. Gerade in Dachgeschosswohnungen und in Räumen mit großen verglasten Flächen wird es dann unerträglich warm. Folgende Tipps verhelfen zu einem angenehmen Raumklima:


Richtiges Lüften: Sobald die Außentemperatur unter der Innentemperatur liegt, kann ausgiebig gelüftet werden. Dies ist besonders in den kühleren Morgen- und Abendstunden der Fall. Um die Luftfeuchtigkeit und damit die gefühlte Temperatur zu senken, sollte auch am Tag stoßgelüftet werden.


Sonnenschutz am Fenster: Besonders viel Hitze dringt durch Balkontüren und Fenster ein. Hier kann ein außen angebrachter Sonnenschutz die Sonnenstrahlen effektiv abwehren. Kann der Sonnenschutz nur innen angebracht werden, sind Systeme mit weißen oder reflektierenden Oberflächen mit geringer Transparenz die beste Wahl.


Elektrische Geräte: Nicht nur die Sonne heizt die Wohnung auf: Auch elektrische Geräte produzieren im Dauerbetrieb Wärme. Nur das Ziehen der Stecker vermeidet den heimlichen Stromverbrauch im Stand-by-Modus. Klimageräte erhöhen die Stromkosten und die Kühlleistung bleibt oft überschaubar. Für ein kühles Lüftchen reicht oft auch ein Ventilator oder effizientes Lüften.


Hitzeschutz durch Dämmung: Das Eindringen der Sommerhitze über Wände und Dach wird von Dämmstoffen verzögert. Diese reduzieren den Wärmefluss in beide Richtungen – im Sommer von außen nach innen, im Winter umgekehrt. Wichtig ist außerdem, dass keine Luft durch Ritzen und Fugen eindringt. Speziell unter der Dacheindeckung kann es bis zu 80 Grad warm werden. Diese Luft darf draußen bleiben.

Ein erster Schritt zur Sanierung ist das Gespräch mit einem:r Energieberater:in. Termine für die kostenlose Erstberatung der LEA, in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, können telefonisch unter 07141/688 93-0 vereinbart werden.


Dieser Beitrag wurde in der KW 30 2022 in den Amtsblättern unserer Mitgliedskommunen veröffentlicht.

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