Pressemitteilung: Neue Heizungen - na klar erneuerbar
Stellungnahme zur aktuellen Debatte um den geplanten Pflichtanteil von 65 % erneuerbaren Energien bei Heizungswechsel.
Die von der Bundesregierung im letzten Jahr angekündigte Pflicht, beim Heizungstausch ab 2024 mindestens 65 % erneuerbare Wärme zu nutzen, ist aktuell Gegenstand der öffentlichen Debatte. Im Gegensatz zur Darstellung in den Boulevardmedien handelt es sich hierbei keineswegs um ein Verbot von Gas- und Ölheizungen. Erst im Fall eines Kesseltausch greift die Pflicht – ein Prinzip, das in Baden-Württemberg mit dem Erneuerbare Wärme Gesetz bereits seit 2009 etabliert ist. Über die frühzeitige Ankündigung haben alle Eigentümer:innen Zeit, passende Lösungen vorzubereiten. Im Fall eines kurzfristigen Austauschs ist das Installieren einer Übergangsheizung möglich – wenn z.B. die passende Wärmepumpe gerade nicht lieferbar ist oder das Wärmenetz erst in einigen Jahren gebaut wird. Die Pflicht ist damit weder überzogen noch überraschend, sondern elementarer Teil der Energiewende und notwendig zur Erreichung der in internationalen Verträgen verankerten Klimaschutzziele.
Anders als die Energiewende im Strombereich (aktuell rund 50 % erneuerbare Energien) ist die Energiewende im Sektor Wärme, also Raum- und Prozesswärme, in den letzten Jahren nicht vorangekommen. Nur 17 % des deutschen Endenergieverbrauchs für Wärme und Kälte stammten 2021 aus erneuerbaren Quellen. Welche Folgen das Vernachlässigen der sogenannten Wärmewende hat, wurde im letzten Jahr nur zu deutlich. Statt in Energieeffizienz und regionale Wertschöpfung zu investieren, wurden vermeintlich einfache und günstige Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern gepflegt. Die hohen Energiekosten kamen als Quittung der fossilen Abhängigkeit und werden die einzelnen Haushalte und den Staatshaushalt langfristig belasten. Bei den Beratungen vor Ort nehmen die Mitarbeiter:innen der Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) wahr, dass die Menschen sich schon auf die neue Situation eingestellt haben und erneuerbar planen. In der Debatte mahnt die Energieagentur daher zur rhetorischen Mäßigung.
„Die Kommunen im Landkreis Ludwigsburg sind schon deutlich weiter als die Bundesregierung“, so Anselm Laube, Geschäftsführer der Energieagentur. „Mit der kommunalen Wärmeplanung bereiten sie den Umstieg auf 100 % erneuerbare Wärme im Jahr 2040 vor – und geben den Gebäudeeigentümer:innen so Planungssicherheit. Damit ist auch deutlich: Jeder fossile Heizkessel, der heute im Landkreis eingebaut wird, muss vor Ende seiner Lebensdauer durch eine erneuerbare Heizung ersetzt werden. Das ist weder wirtschaftlich noch effizient - das Gesetz auf Bundesebene verhindert solche Fehlinvestitionen. Dazu kommt, dass fraglich ist, wie lange die Gasverteilnetze noch wirtschaftlich betrieben werden können – denn je mehr Häuser auf Wärmepumpe oder Wärmenetz umstellen, desto weniger Verbraucher:innen tragen die Infrastrukturkosten der Gasnetze.“
Energieberaterin Sarah Haase von der LEA kennt die Vorbehalte von Eigentümer:innen, gerade im Altbau. Doch sie weiß aus der Praxis: „Jedes Gebäude im Landkreis kriegen wir fit für die Wärmepumpe. Falls eine Sanierung der Gebäudehülle, z.B. im Denkmal, nicht in Frage kommt, lässt sich über größere Heizkörperflächen die Systemtemperatur absenken. Diese Lösung ist auch günstiger als eine Komplettsanierung. Eigentümer:innen im Ausbaugebiet eines Wärmenetzes können sich ohnehin weitgehend zurücklehnen.“ Im Hinblick auf die finanzielle Ausgestaltung ergänzt sie: „Die Bundesregierung nimmt Eigentümer:innen nicht nur in die Pflicht, sondern unterstützt auch mit Angeboten zur Finanzierung und Förderung. Damit ist die Investition in der Regel günstiger als die Sanierung der Bestandsheizung.“
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg steht den Eigentümer:innen in den 36 Mitgliedskommunen für Beratungen zur sinnvollen Einbindung einer Wärmepumpe, zu Möglichkeiten zum Anschluss an ein Wärmenetz, zu Fördermöglichkeiten sowie Umsetzung der energetischen Sanierung sowie zu Maßnahmen zum Energiesparen zur Verfügung. Die Terminvereinbarung ist Dienstag bis Freitag telefonisch unter 07141 688930 möglich.
Grafik: Eigene Darstellung LEA, Datenquelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat
Pressemitteilung, veröffentlicht 7.03.2023
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