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Pressemitteilung: Förderung Energieberatung

Energieberatung trotz Anpassung der Fördersätze weiterhin attraktiv


Ludwigsburg, 06.08.2024. Aufgrund der hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ab Mittwoch die Fördersätze auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert, sowie die Höchstfördersummen angepasst. Trotz der nun erfolgten Kürzungen sieht die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) weiterhin eine attraktive Förderlandschaft für Energetische Sanierungsmaßnahmen und rät Bürgern und Bürgerinnen dazu, an ihren Sanierungsplänen festzuhalten.

 

Verschiebung der Förderschwerpunkte

Gemäß der Analyse der Energieagentur werden sich die Förderschwerpunkte jedoch verschieben: Künftig wird schwerpunktmäßig die Umsetzung gefördert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt in voller Höhe erhalten. Teil der Förderung sind umfassende Sanierungen zu Effizienzgebäuden, als auch Einzelmaßnahmen.

 

Bonus für Sanierungsvorhaben bleibt erhalten

Wer im Rahmen einer Einzelmaßnahme beispielsweise sein Fenster austauschen, oder die Außenwände dämmen möchte, bekommt darauf weiterhin 15 % (von maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr). Nach Abschluss einer geförderten Energieberatung, steigt mit Sanierungsfahrplan-Bonus der Fördersatz auf 20 % (von maximal 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr).

 

„Trotz der reduzierten Fördersumme lohnt sich eine Energieberatung vor Beginn der Sanierung “, so Kristine Rinderle, Geschäftsführerin der LEA. „Mit dem Fachwissen in Bauphysik und Anlagentechnik bereitet die Energieberatung eine sinnvolle und energieeffiziente Sanierung vor. Das spart kurzfristig Baukosten und dauerhaft Energie.“

 

Energieagentur beantwortet Fragen der Bürger und Bürgerinnen

Als Energieagentur vor Ort, bietet die LEA allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlose Erstberatungen an. Dabei können auch erste Einschätzungen bezüglich Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten getroffen werden. Eine Terminvereinbarung ist unter 07141 68893-0 möglich. Nach diesem Termin gibt es bei Bedarf die Option, einen kostengünstigen Vor-Ort Termin zu vereinbaren. Von der Anpassung der Fördersätze betroffen, sind darauffolgende Beratungsangebote durch Energie-Effizienz-Experten. Diese sind deutlich umfangreicher und ermöglichen eine ausgiebige Analyse und Umsetzung der Gebäudesanierung.


Copyright: LEA


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