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Photovoltaik wird im Osterpaket gestärkt

Das sogenannte „Osterpaket“ umfasst ein breites Band an Energiesofortmaßnahmen. Unteranderem soll mit der Novelle des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppelt werden.


2021 lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch in Deutschland bei etwa 20 % und der des Bruttostromverbrauchs bei 41 %. Um die gesteckten Klimaziele zukünftig zu erreichen, soll nun durch umfangreiche Maßnahmen das Ausbautempo der erneuerbaren Energien verdreifacht werden.


So werden beispielsweise neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitgestellt, die Beteiligung der Kommunen bei Photovoltaik und Windkraft ausgeweitet, Bürgerenergieprojekte vereinfacht und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen verbessert.


Der weitere Zubau auf den Dächern soll durch eine neue Vergütungsregelung gestärkt werden. Hier werden neue Photovoltaik-Anlagen, deren Strom komplett ins Netz eingespeist wird, besonders gefördert. Denn es wird bei Volleinspeisung in Zukunft eine höhere Einspeisungsvergütung geben als bei Anlagen, die auch dem Eigenbedarf dienen.


Verbraucher:innen, die den produzierten Strom selbst nutzen möchten, profitieren von der Aussetzung der Degression der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung. Diese regelt die Verringerung der Vergütungssätze in Relation zum Zubau und wird in diesem Jahr ausgesetzt und ab 2023 statt monatlich nur noch halbjährlich erfolgen. Zusammen mit dem Wegfall der EEG-Umlage wird der Eigenverbrauch damit entbürokratisiert und entlastet. Dadurch werden auch Mieterstromkonzepte in Mehrfamilienhäusern attraktiver.

Die Energieexpert:innen der LEA beraten Sie in Kooperation mit der Verbraucherzentrale unabhängig zum Thema Photovoltaik. Zur Terminvereinbarung steht Ihnen die Energieagentur Kreis Ludwigsburg gerne telefonisch unter 07141/688 93-0 zur Verfügung.


Dieser Beitrag wurde in der KW 16 2022 in den Amtsblättern unserer Mitgliedskommunen veröffentlicht.

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