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Höhere Zuschüsse für Gebäudeenergieberatung

Maximaler Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser steigt von 800 auf 1.300 Euro. Verbesserungen auch für größere Gebäude und Baubegleitung. Eine Gebäudeenergieberatung zeigt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern auf, wie sie optimal Energie und Geld sparen können. Die Bundesregierung hat nun die Förderung dieser Dienstleistung deutlich erhöht: Seit 1. Februar 2020 gibt es für eine Vor-Ort-Beratung in Ein- oder Zweifamilienhäusern bis zu 1.300 Euro Zuschuss. Das sind 500 Euro mehr als vorher. Darauf weist die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. hin. Der für die Eigentümer zu zahlende Eigenanteil beläuft sich auf nur noch 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Das wäre bei Beratungskosten von 1.600 Euro ein Eigenanteil von 320 Euro. „Eine Energieberatung liefert eine solide Entscheidungsgrundlage für eine erfolgreiche energetische Sanierung“, sagt Kurt Schüle, Energieberater der LEA. „Jetzt sinken die Kosten dafür deutlich.“ Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt, die Beantragung übernimmt die Energieberaterin oder der Energieberater. Übrigens: Nicht nur Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten eine bessere Förderung: „Die Beratung für Eigentümer von Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten wird nun mit maximal 1.700 Euro unterstützt“, so Schüle. „Das sind 600 Euro mehr als bislang.“ Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird. Für Eigentümer in Baden-Württemberg lohnt sich die Hinzuziehung einer Energieberaterin oder eines Energieberaters auch aus einem anderen Grund: Mit dem aus einer Vor-Ort-Beratung hervorgegangenem Bericht als individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erfüllen sie die Anforderungen des landesweiten Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu einem Drittel. ie Energieagentur berät zu allen Fragen rund um die Energiewende, z.B. zu energetischer Sanierung, Heizungs- und Fenstertausch, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, Wärmedämmung, Solarenergie und finanzielle Förderungen. Diese unabhängige und neutrale Energieerstberatung ist kostenlos. Wir laden Sie herzlich ein, das Angebot zu nutzen. Termine für die regelmäßigen Beratungen der LEA können unter 07141 / 688 93-0 vereinbart werden. Energie-Checks bei Ihnen zu Hause (Eigenanteil 30 €) können ebenfalls bei der LEA gebucht werden. Weiterführende Informationen gibt es auf www.lea-lb.de. Die Energieberatungen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.



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