top of page

Günstigerer Strom zum 1. Juli

Die wichtigsten Informationen rund um den Wegfall der EEG-Umlage


Die EEG-Umlage, welche nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz pro bezogener kWh zu zahlen war, wird zum 1.07.2022 abgeschafft. Stromlieferanten sind verpflichtet, diese Kostensenkung vollumfänglich an die Endverbraucher:innen weiterzugeben. Stromkund:innen können sich damit über eine Preissenkung von 3,72 ct/kWh freuen. Zur Veranschaulichung: Bei einem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch einer vierköpfigen Familie von gut 5.000 kWh werden so pro Jahr knapp 190 Euro eingespart. Je nach Stromtarif entspricht das etwa einem Zehntel der bisherigen Stromkosten. Möglich ist das dank der neu strukturierten Förderung für erneuerbare Energien. Denn die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Energiewende zu beschleunigen. So konnte Strom aus erneuerbaren Energien mit festen Einspeisevergütungen gefördert werden. Dank der hohen Strompreise ist das EEG-Konto zurzeit mit über 15,5 Milliarden Euro gut gefüllt. Zukünftig sieht die Bundesregierung vor, die Einnahmen der EEG-Umlage durch Zuschüsse aus dem Energie- und Klimafond zu ersetzen. Dieser ist finanziert durch Erlöse des europäischen Emissionshandels und durch Bundeszuschüsse. Neben dem Preiserlass bringt die Abschaffung der EEG-Umlage weitere Vorteile: der Strommarkt wird entbürokratisiert und Mieterstrommodelle attraktiver. Stromproduzenten, z.B. Vermieter:innen oder Genossenschaften, zahlten bisher die EEG-Umlage für selbst produzierten Strom, während Eigenverbraucher:innen davon entbunden waren. Mit dem Wegfall der EEG-Umlage entsteht eine Win-Win Situation: Vermieter:innen können den Strom günstiger anbieten, sodass Mieter:innen weniger zahlen müssen, während sich zugleich die Wirtschaftlichkeit für die Investor:innen erhöht. Bei Fragen rund um Energie und Klimaschutz berät Sie der LEA neutral und unabhängig. Zur Terminvereinbarung erreichen Sie die Energieagentur Kreis Ludwigsburg telefonisch unter 07141/688 93-0.


Dieser Beitrag wurde in der KW 26 2022 in den Amtsblättern unserer Mitgliedskommunen veröffentlicht.

Aktuelle Einträge
Übersicht Termine
bottom of page