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Fördermittel für energetische Sanierungen

Die klimafreundliche Sanierung von Wohnhäusern ist häufig mit hohen Privatinvestitionen verbunden. Je nach Ausgangslage können verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden.


Die alte Ölheizung muss raus, der Strom soll künftig vom eigenen Dach kommen und die Wände könnten zum Teil oder sogar komplett gedämmt werden? Die finanziellen Hilfen, mit denen der Staat dabei unter die Arme greift, waren noch nie so umfangreich wie in diesem Jahr.


Um die gesetzlichen Klimaschutzziele des Landes vor Ort zu erreichen, muss auch der Gebäudebestand im Landkreis Ludwigsburg energetisch modernisiert werden. Die Gebäude in Deutschland tragen einen erheblichen Teil zum CO2-Ausstoß bei, insbesondere durch das Heizen mit Öl und Gas. Auch in Ludwigsburg entstehen 34% der Treibhausgas-Emissionen durch private Haushalte.


Deshalb sind schnelle Entscheidungen und Investitionen in diesem Bereich zwingend notwendig. Hier sind Eigentümer:innen und Mieter:innen gefragt, zukunftsweisende Maßnahmen im eigenen Gebäude zu initiieren. Doch bevor Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden, sollte ein:e Energieberater:in das Gebäude unter die Lupe nehmen, damit keine Potentiale übersehen werden. Der oder die Expert:in erstellt eine Ist-Analyse und fertigt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) an. Außerdem erläutern die Expert:innen, welche Fördermittel zur Verfügung stehen und wie diese zu beantragen sind.


Termine für die telefonische Erstberatung können bei der LEA unter 07141 / 688 93-0 vereinbart werden. Mit den Expert:innen wird in diesem Rahmen auch geklärt, ob eine anschließende Vor-Ort-Beratung (Eigenanteil 30 Euro) notwendig ist.


Außerdem findet am 23.03.2022 ab 18:00 Uhr die Online-Veranstaltung „Ihr Weg aus dem Förderdschungel“ statt, bei der über die Fördertöpfe des Bundes, des Landes und über das Förderprogramm der Stadt Ludwigsburg „KlimaBonus Ludwigsburg“ informiert wird. Die Anmeldung erfolgt über die LEA-Webseite: https://lea-lb.de.


Dieser Beitrag wurde in der KW 11 2022 in den Amtsblättern unserer Mitgliedskommunen veröffentlicht.

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