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Speicherförderung der KFW - Neuauflage seit 01.01.2017

Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV Anlagen) haben Grund zur Freude. Das ausgelaufene Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Batteriespeicher wird in modifizierter Form weiter geführt. Interessenten haben die Möglichkeit neben zinsverbilligten Darlehen einen prozentualen Tilgungszuschuss zu den KfW Krediten zu beantragen.

Facts:

In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Stromspeichern für den privaten Gebrauch deutlich gestiegen, wie die Antragszahlen für das Speicherförderprogramm der KfW Bank zeigen. So wurden bis September 2015 bereits rund 14.000 Anträge genehmigt. Hauptgründe für diesen Trend sind der Wunsch nach niedrigeren Stromrechnungen und Unabhängigkeit sowie deutlich sinkende Preise.

Für Betreiber privater PV Anlagen ist es inzwischen günstiger, den Solarstrom selber zu verbrauchen, als ihn in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen und dafür die Einspeisevergütung (April 2017: 12,3 cent/kWh bei Anlagen bis 10 kWp) zu erhalten. Sie liegt seit 2011 deutlich unter dem Strompreis. Dies hat zur Folge, dass die Nachfrage nach Speichermöglichkeiten deutlich gestiegen ist.

Voraussetzungen:

  • PV Anlagengröße max. 30 kWp

  • Inbetriebnahme der Anlage seit dem 01.01.2013

  • Wirkleistungsbegrenzung der Anlage auf 50 % am Netzeinspeisepunkt

  • Wechselrichter mit offener Schnittstelle für Netzbetreiber und zur Netzsteuerung

  • Offenlegung verwendeter Schnittstellen und Protokolle des BMS (Batterie-Management-System)

  • Zeitwertersatzgarantie von 10 Jahren auf 80 % der Nennkapazität der Batteriemodule

  • Nachweis fachgerechter Installation gemäß VDE-AR-E 2510-2

  • Herstellererklärung zur Einhaltung Rahmenbedingungen KfW Förderung 2017

Ihre Fragen dazu beantworten wir gern.

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