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Über 30 Jahre alte Kessel müssen raus


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Von den 21 Millionen Heizungsanlagen, die in deutschen Kellern stehen, ist rund ein Fünftel älter als 27 Jahre. Das ergab 2014 eine Studie des Verbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. Älter als 30 Jahre sind nach Schätzungen eine Million Heizkessel. Die meisten davon dürfen laut EnEV nicht mehr länger laufen. „Diese Regelung gilt für Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung von vier bis 400 Kilowatt“, sagt Sebastian Staudenmayer, Geschäftsführer der Ludwigsburger Energieagentur e.V.. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind nicht betroffen. Eine weitere Ausnahme gilt für Anlagen von Hausbesitzerinnen und -besitzern, die seit 2002 oder länger in ihrem Eigenheim wohnen. Der Schornsteinfeger prüft, ob die Vorschrift eingehalten wird.

Bei weiteren Fragen nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen sich beraten.

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