Änderungen im Verpackungsgesetz – Ausweitung der Pfandpflicht und Verbot von Plastiktüten im Handel
Aus dem Alltag sind Verpackungen kaum mehr weg zu denken, sie bestehen hauptsächlich aus Kunststoff, Papier, Glas, Aluminium oder Holz. Viele Verpackungen können wiederverwendet oder verwertet werden, was die Umwelt schont und Energie einspart. Das Verpackungsgesetz regelt den Umgang mit diesen Verpackungen und den anfallenden Verpackungsabfällen.
Ziel des 2019 in Kraft getretenen Gesetzes ist es, möglichst viel Verpackungsabfälle zu recyceln und die Umweltauswirkungen zu begrenzen. Mit dem Jahreswechsel 21/22 traten nun einige wesentlichen Änderungen in Kraft. Zum einen wurde die Pfandpflicht auf Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und auf Getränkedosen ausgeweitet. Als Ausnahme gelten hierbei vorerst Milch und Milcherzeugnisse, für die die Pfandpflicht erst ab 2024 gilt. Des Weiteren darf der Handel keine Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15-50 Mikrometer mehr anbieten. Ausgenommen hiervon sind die sogenannten „Hemdchenbeutel“, die Supermärkte zum Verpacken von Obst und Gemüse meist kostenlos anbieten.
Laut Umweltbundesamt gehören Plastiktragetaschen und Verpackungsabfälle aus Kunststoff zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Abfällen. Eine Alternative für Verbraucher:innen sind wiederverwendbare Tragetaschen und Mehrwegsysteme, um Einkäufe und to-go Angebote zu transportieren.
Auch im Landkreis Ludwigsburg gibt es tolle Ansätze Verpackungsmüll zu vermeiden und die Umwelt zu schonen. So können zum Beispiel in mehreren Kommunen Getränke und Speisen zum Mitnehmen mit dem Mehrwegsystem „local to go“, oder in Ludwigburg Getränke mit „RECUP“ transportiert werden. Durch diese Pfandsysteme können die Behälter in teilnehmenden Betrieben zurückgegeben werden, wo sie gewaschen und wiederverwendet werden.
Für alle Fragen rund um Klimaschutz und Energie steht Ihnen die Energieagentur Kreis Ludwigsburg gerne telefonisch unter 07141/688 93-0 zur Verfügung.
Dieser Beitrag wurde in der KW 7 2022 in den Amtsblättern unserer Mitgliedskommunen veröffentlicht.
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