2. Juli 2024
Amtsblattmitteilung
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Steuertipps für Photovoltaikanlagen

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Kennen Sie alle Steuerregeln für Ihre PV-Anlage? Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. lädt für Antworten auf alle Steuerfragen zum kostenlosen Online-Seminar ein.

 

Wer eine PV-Anlage betreibt, hat häufig Stromüberschüsse, die ins Netz eingespeist werden. Als Gegenleistung erhält man eine Einspeisevergütung. Da der Strom verkauft wird, ist er steuerrechtlich dem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zuzuordnen. Um Privatpersonen die Anmeldung eines Gewerbebetriebs zu ersparen, wurden Regelungen eingeführt, die den Betrieb von PV-Anlagen ab dem Steuerjahr 2022 auch ohne aufwändige Bürokratie ermöglichen.

 

Diese PV-Anlagen sind seit 2022 von der Einkommenssteuer befreit:

Private PV-Anlagen auf Wohn- und Nebengebäuden wie Carports oder Garagen
Einfamilienhäuser bis 30 Kilowatt-Peak und Mehrfamilienhäuser bis 15 Kilowatt-Peak je Wohneinheit
Betreibt eine Steuerperson mehrere Solaranlagen, dürfen diese in Summe  eine Gesamtleistung von 100 Kilowatt-Peak nicht überschreiten. Ehepaare gelten als zwei Steuerpersonen. Tipp: Über die Gründung einer Ehegatten-GbR kann sogar eine dritte Steuerperson gebildet werden.

 

Wichtig: Durch die Befreiung von der Einkommenssteuer, können private PV-Anlagen nicht mehr steuerlich abgeschrieben oder als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

 

Wertvolle Steuertipps bei kostenlosem Online-Seminar

Auch bei der Umsatzsteuer wird es einfacher. Seit 2023 gilt hier ein Steuersatz von null Prozent. Was das für die Steuererklärung bedeutet und was hinter Begriffen wie „Kleinunternehmerregelung“ steckt, erfahren Sie von 18:00 bis 19:45 Uhr beim kostenlosen Online-Vortrag „Durchblick im Steuerdschungel – Steuertipps zu PV-Anlagen“ am 10.07.2024. Dort gibt Thomas Seltmann vom Bundesverband Solarwirtschaft e.V., wertvolle Steuertipps rund um Photovoltaik und erklärt, worauf bei Angeboten, Rechnungen und Handwerksleistungen geachtet werden sollte. Eine Anmeldung ist unter www.lea-lb.de/termine möglich.

 

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