Verbesserungen bei den KfW-Förderprogrammen zum Jahreswechsel

Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert schon seit längerem Investitionen zur Energieeinsparung in Wohngebäuden über vergünstigte Kredite und direkte Zuschüsse.
Der effektive Zinssatz für ein KfW-Darlehen im Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" liegt schon seit September bei 1,0%. Jetzt wurden auch die Zuschüsse in der Zuschussvariante dieses Programms angehoben.
Der Zuschuss zu einer qualifizierten Baubegleitung im Rahmen einer energetischen Sanierung wurde sogar verdoppelt.

Unter der Voraussetzung, dass von der KfW vorgegebene Mindeststandards eingehalten werden, haben Eigentümer von Wohngebäuden bis zwei Wohneinheiten sowie Eigentümer von Eigentumswohnungen die Wahl zwischen einer Förderung in Form eines vergünstigten Darlehens oder eines direkten Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig davon, ob nur Einzelmaßnahmen oder umfassende Sanierungen umgesetzt werden, bei denen das sanierte Gebäude unter energetischen Gesichtspunkten annähernd dem Neubau-Niveau entspricht.
Der Zuschuss bei Einzelmaßnahmen entsprechend der Vorgaben der KfW beläuft sich auf 7,5%, maximal 3.750 Euro je Wohneinheit.
Umfassenden Sanierungen, die ein sogenanntes KfW-Effizienzhaus zum Ziel haben, werden mit Zuschüssen zwischen 10,0 und 20,0% gefördert. Die Obergrenze liegt dabei zwischen 7.500 und 15.000 Euro pro Wohneinheit.
Für die oben genannten Förderprogramme gilt, dass die Maßnahmen durch einen qualifizierten Energieberater zu bestätigen sind. Außerdem sind die Förderanträge zwingend vor Beginn der Maßnahmen zu stellen.
Um Fehlern bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen vorzubeugen fördert die KfW auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch Sachverständige. Die Förderung beträgt hier bis zu 50% der entsprechenden Kosten, maximal 4.000 Euro pro Objekt.

Für nähere Informationen sprechen Sie uns bitte direkt an oder besuchen Sie eine unserer Sprechstunden in den LEA-Mitgliedskommunen. Weiter Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de).